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Versicherungstipp

Motorräder und Winter: Plane gefährdet den Versicherungsschutz

Motorräder und Winter:
Plane gefährdet den Versicherungsschutz

Abstellplatz genügt, um Schadensersatz zu erhalten

Dumm, wenn man als Eigentümer eines Motorrads bei Diebstahl und Brand keine Entschädigung von der Teilkasko erhält: Dieses Loch in der Kasse droht nämlich denen, die ihre Maschine einfach mit Saisonkennzeichen unter einer Abdeckplane am Straßenrand überwintern lassen. Die Versicherungskaufleute empfehlen daher, entweder die Versicherung auch den ganzen Winter über bestehen zu lassen oder das Motorrad wegzuschaffen: in einen Keller, eine Garage oder einen „umfriedeten“ Abstellplatz.

Denn die Mühe, die diese Unterbringung einem Dieb bereiten würde – er müsste z. B. über ein Hoftor klettern -, reicht schon aus, damit die Teilkaskoversicherung hilft. Sie würde Schäden durch Diebstahl und Brand ersetzen, ohne in der Winterpause Beiträge zu bekommen.

„Mit geringen Aufwand findet man immer einen sicheren Überwinterungsplatz, „an dem der Teilkasko-Schutz dann auflebt”, meint Kai Rinka, Sprecher des Bezirks Ostbrandenburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Selbst bei einem nur noch geringen Wert des Motorrades kann der Vorteil sehr hoch sein. Denn wenn zum Beispiel ein umfallendes Motorrad ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, müsste der Schaden in der Versicherungs-Saisonpause aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Auch die private Haftpflichtversicherung würde solche Schäden nicht abdecken.

Kai Rinka
BVK-Bezirksverband
Brandenburg
Karl-Marx-Straße 15
15745 Wildau
Tel.: 03375 / 502270
Fax: 03375 / 502370