Grün darf fahren – blau ist out
Neue Mofaschilder ab 01. März
“Frisieren” kann teuer werden
Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab den 1. März 2019, ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder grün statt bisher blau. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.
Versicherungsschilder sind Vorschrift bis 50ccm
Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 70 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadenersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Kai Rinka, Sprecher des Bezirks Wildau im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), stellt klar, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkrafträder (Mokick und Roller) und sogar für Kranken-Rollstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller sind als 6 km/h.
Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz (nicht zu verwechseln mit einem so genannten Quad), beide mit Höchstgeschwindigkeit von 45km/h, mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.
Technische Änderungen gefährden Versicherungsschutz
Auch für die so genannten S-Pedelecs, die rein elektrisch ohne Mus-kelkraft über 6km/h bzw. mit Tretunterstützung bis max. 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversiche-rung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Kai Rinka. „Daher zahlt die Haftpflichtversi-cherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Un-fallopfers, holt sich aber das Geld vom Schädiger später zurück.“
Kai Rinka
BVK-Bezirksverband
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