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Versicherungstipp

Zur Zeckensaison Unfallversicherungen prüfen

Zur Zeckensaison Unfallversicherungen prüfen
Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern

Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie z. B. Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen.

Darauf macht Kai Rinka, Sprecher des Bezirks Wildau im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.

Abgesehen von einigen spezialisierten Unternehmen, die schon seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zeckenbissen als Unfälle anerkennen, klammert sich das Gros der Versicherer bisher an die traditionelle Unfalldefinition, wonach ein “plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis” Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ist. Als solcher gilt dann ein zunächst unbemerkter Zeckenbiss nicht. Die Folge: Weder bei der Bakterien-Infektion Borreliose noch bei Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei Myelitis (Rückenmarkserkrankung), den drei möglichen schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, gab es bisher das für einen Unfall vereinbarte Geld. Auf Krankenhaustagegeld, noch auf eine finanzielle Abfindung oder Rente warteten die Versicherten vergebens.

Wer diesen finanziellen Schutz für wichtig hält, der sollte die Vertragsumstellung auf neuere Bedingungen fordern, empfiehlt  Rinka. Denn Infektionen mit lebenslangen Krankheitsfolgen können gewaltige und teure Umstellungen der Lebensführung erzwingen. Besonders Familien sollten darauf achten, dass ihre Unfallversicherungen auch Zeckenbisse als Unfälle im Versicherungsschutz eingeschlossen haben.

Der Nachweis muss durch eine gesonderte ärztliche Feststellung erfolgen, die dann gegenüber der Versicherung als der Unfalltag gilt. Auch sollten Versicherte ihre Verträge auf den Einschluss von so genannten Assistance-Leistungen überprüfen. Diese beinhalten Haushaltshilfen und Dienstleistungen, wenn man aufgrund eines Unfalls so schwer geschädigt worden ist, dass die Verrichtung alltäglicher Aufgaben nicht selbst bewältigt werden kann. Zudem gibt es Tarife, die Krankenhaustagegeld zahlen, wenn eine stationäre Behandlung notwendig geworden ist. Zu den einzelnen Tarifdetails befragt man am besten den Versicherungsvermittler seines Vertrauens.

 

Kai Rinka
Sprecher
des Bezirks Wildau im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Karl-Marx-Straße 15
15745 Wildau
Tel: 03375/502270
Mail: kai.rinka@ruv.de